- Europäische Union: Die Weiterentwicklung der Integration
- Europäische Union: Die Weiterentwicklung der IntegrationDas seit 1979 von den Bürgern der Mitgliedsstaaten direkt gewählte Europäische Parlament versuchte der drohenden Stagnation mit einem großen Wurf, der Gründung eines europäischen Bundesstaats, zu begegnen. Zu diesem Zweck legte es 1984 den Entwurf einer Verfassung vor, der die Einrichtung einer europäischen Regierung und zweier Kammern, eines von der Bevölkerung gewählten Parlaments und eines von den Regierungen der Mitgliedsstaaten beschickten Gremiums, ähnlich dem deutschen Bundesrat, vorsah. Der damit intendierte »große Sprung« misslang jedoch. Es erwies sich, dass die Regierungen der Mitgliedsstaaten nach wie vor nur zu einem vorsichtigen, schrittweisen Vorgehen bereit waren, das ihnen nicht zu viele Zugeständnisse auf einmal abforderte. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen bildete sich ein bestimmter Stil der europäischen Politik heraus: Einigung auf das Unumgängliche bei gleichzeitiger Bereitschaft, einen weiteren Schritt zu machen, wenn die Entwicklung dazu drängt. Das Ziel der Integration blieb zwar vor Augen, aber es gab kein festes Konzept dafür. Man tastet sich dabei voran wie jemand, der auf dünnem Eis geht und befürchtet, jederzeit einbrechen zu können. Nationale Interessen werden nach Möglichkeit dabei abgesichert, freilich um den Preis der gleichzeitigen Berücksichtigung der speziellen Interessen der anderen. Das führte immer wieder zu schwierigen Prozessen des Aushandelns, Forderns und Nachgebens; es schloss ein Fortschreiten auf dem Weg der Integration nicht aus, machte es jedoch mühsam. Indessen ist offensichtlich nur diese Politik der kleinen Schritte realistisch.In diesem Sinne ist auch die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte, die 1987 in Kraft trat, zu verstehen. Von den Regierungen — und nicht vom Europäischen Parlament — vorbereitet, passte sie die Verträge über die Europäischen Gemeinschaften der inzwischen eingetretenen Entwicklung an. Es hatte sich erwiesen, dass eine Wirtschaftsgemeinschaft nicht ohne Ergänzungen durch gemeinsame Regelungen in Nachbarbereichen auskommen kann; so wurden nunmehr Bestimmungen über die Umweltpolitik, die Forschungs- und Technologiepolitik sowie die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit in das Vertragswerk aufgenommen. Der Übergang von der bisherigen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union wurde erneut ins Auge gefasst: Der erste Schritt dahin war die Aufnahme der schon länger gepflogenen Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) in das Vertragssystem. Auch der Binnenmarkt mit freiem Waren-, Kapital- und Personenverkehr sollte bis Ende 1992 endgültig verwirklicht werden. In dieser Hinsicht hatte die Europäische Kommission beträchtliche Vorarbeiten geleistet. Bereits 1985 hatte sie fast 300 Maßnahmen aufgelistet, mit deren Durchführung die bis dahin noch bestehenden Hindernisse für einen freien Marktverkehr beseitigt werden sollten. Der Kommissionspräsident Jacques Delors trieb die europäische Integration im Rahmen der Verträge energisch voran. Wie sich zeigte, war es für die europäische Einigung von großem Nutzen, dass sich kompetente und politisch versierte Persönlichkeiten für sie engagierten. In der innereuropäischen Diskussion mangelte es jedoch oft an überzeugungsfähigen Bemühungen, die Idee einer europäischen Union den Bürgern nahe zu bringen und sie für dieses Ziel zu begeistern.Der Maastrichter VertragDie Gründung der Europäischen Union 1992 im Vertrag von Maastricht vollzog sich Schritt für Schritt in einem auch von Rückschlägen unterbrochenen langsamen Prozess. Obwohl es sich bei diesem Vertragssystem de facto lediglich um verschiedene Ergänzungen der bestehenden Verträge über die Montanunion, über die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft handelt, markiert es den Übergang von einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union. Alle drei Verträge wurden in Maastricht geändert und ergänzt. Das gilt besonders für den Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, der nunmehr durch Bestimmungen über eine gemeinsame Industriepolitik, über die allgemeine und berufliche Bildung, über die Jugend, die Kultur, das Gesundheitswesen, den Verbraucherschutz, über transeuropäische Netze zum Ausbau grenzüberschreitender Verkehrssysteme, der Telekommunikation und der Energieversorgung und über die Entwicklungszusammenarbeit komplettiert wurde. Hier zeigte es sich besonders deutlich, wie eine auf einen freien Binnenmarkt hin angelegte Politik weitere Kreise zieht. War erst einmal ein gemeinsamer Wirtschaftsraum geschaffen, wurde auch eine gemeinsame Umweltpolitik notwendig sowie gleichfalls eine Abstimmung von Maßnahmen im Verkehrswesen und im Verbraucherschutz. Aus dem einen ergibt sich das andere; konsequenterweise ist daher auch der so erweiterte Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft umbenannt worden. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nun nur noch eine vertragliche Grundlage für die Europäische Gemeinschaft gibt; es sind vielmehr nach wie vor drei.Ergänzt wurde dieses Vertragssystem durch Bestimmungen über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Während es sich bei GASP um die Fortführung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit handelt, das heißt um Konsultationen und ein abgestimmtes Vorgehen in der Außenpolitik, geht die Aufnahme von Regelungen zur Zusammenarbeit im Bereich der Innenpolitik auf die Notwendigkeit zurück, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, des Terrorismus und des Drogenhandels koordinieren zu müssen. Eingedenk dessen hatten schon 1985 Frankreich, Deutschland und die Beneluxländer im luxemburgischen Schengen Vereinbarungen über den Wegfall der Grenzkontrollen getroffen (Schengener Abkommen) und sie 1990 durch ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei ergänzt. Nunmehr wurden Regelungen dieser Art von der Europäischen Union im Ganzen getroffen und die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol) zum Austausch kriminalpolitischer Informationen vorgesehen. Im Zuge der Ergänzung der drei Verträge über die Europäischen Gemeinschaften beruht die Europäische Union nunmehr auf drei Säulen: Die erste Säule bilden die drei Europäischen Gemeinschaften; die zweite Säule besteht in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; die dritte Säule in der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.Dieser Prozess stellte den eigentlichen Übergang von einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft zur politischen Union dar. Auffällig war in diesem Entwicklungsprozess Folgendes: Während innerhalb der überkommenen Europäischen Gemeinschaften die Bemühungen sichtbar wurden, die Integration durch eine verstärkte Anwendung des Mehrheitsprinzips, das die Überstimmung einzelner Mitgliedsstaaten zulässt, zu vertiefen, beließ man es in den beiden anderen Bereichen bei einer intergouvernementalen Zusammenarbeit. In ihnen konnten gemeinsame Beschlüsse zunächst nur einstimmig gefasst werden. Eifersüchtig wahrten die Mitgliedsstaaten in diesen Angelegenheiten ihre Souveränität: Eine sehr bezeichnende Folge waren die unterschiedlichen, oft gegenläufigen Tendenzen der nationalen Außenpolitiken gegenüber dem auseinander brechenden Jugoslawien und im Bosnienkonflikt. Dieser vielschichtige Dissens offenbart, dass bisher eine gemeinsame europäische Außenpolitik in der Regel nicht möglich war.Demgegenüber setzten sich innerhalb der Europäischen Gemeinschaften die Bemühungen um eine Intensivierung der Gemeinschaftsmechanismen fort, auch im Hinblick auf eine Demokratisierung des Systems. So wurden nicht nur dem Europäischen Parlament neue Mitentscheidungsbefugnisse zugestanden, sondern den Bürgern der Mitgliedsstaaten neben ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit auch eine allgemeine Unionsbürgerschaft zuerkannt, die nicht nur Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gewährt, sondern auch unionsweit die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Teilnahme an den Kommunalwahlen in allen Mitgliedsstaaten erlaubt. Dass der Übergang zu einer politischen Union in Maastricht Stückwerk geblieben war, haben auch die Vertragspartner gesehen. Sie vereinbarten daher für das Jahr 1996 eine weitere Konferenz zur Revision der getroffenen Bestimmungen.Mit der Unterzeichnung des auf der Konferenz von Amsterdam am 2. Oktober 1997 geschlossenen Vertrags vollzogen die Staaten der Europäischen Union einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung Integration. Dieser Vertrag trat zum 1. Mai 1999 in Kraft. Auch der Amsterdamer Vertrag stellt ein beredtes Zeugnis für die Politik der kleinen Schritte dar, die Europa bislang vorangebracht hat, aber keine Faszination auf die Bürger ausübt. Wiederum sind die vorhandenen Verträge lediglich ergänzt worden. So wurden in den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft neue Titel über »Visa, Asyl, Einwanderung und andere öffentliche Angelegenheiten betreffend den freien Personenverkehr«, über Beschäftigungspolitik und über die Zusammenarbeit im Zollwesen aufgenommen. Die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die über bloße Absprachen hinausgeht, wurde im Rahmen von GASP ebenfalls ins Auge gefasst.Bedeutsamer sind indessen die Fortschritte im Bereich der Innenpolitik gewesen. Hier wurde eine verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen vereinbart, die innerhalb von fünf Jahren den Ausbau von Europol zu einer zentralen, die Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität in den einzelnen Mitgliedsstaaten koordinierenden und unterstützenden Polizeistelle herbeiführen soll. Zusammen mit einer abgestimmten Vorgehensweise bei der Visaerteilung, der Asylgewährung und in der Einwanderungspolitik soll, wie es etwas pathetisch heißt, ein »Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« in Europa geschaffen werden, der deutlich über das Ziel einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht. Wiederum zeigte sich, dass die Errichtung eines Binnenmarkts ohne Grenzen mehr verlangt als Absprachen, die auf das Ökonomische beschränkt sind. Sind erst einmal die Grenzen geöffnet, so muss auch für eine abgestimmte Politik nach außen, das heißt eine Politik der Einwanderungsbedingungen und der Asylgewährung, der Kontrolle der Außengrenzen und der Kriminalitätsbekämpfung, gesorgt werden. Europa wächst so zwangsläufig zusammen.Stand der europäischen Integration heuteDer auf diese Weise bis heute erreichte Integrationsstand ist beachtlich. Die Europäische Gemeinschaft ist zwar kein Staat im herkömmlichen Sinne geworden, wohl aber ein staatsähnliches Gebilde, das einerseits auf vertraglichen Absprachen der Mitgliedsstaaten beruht, andererseits aber in diesem Rahmen supranationale Funktionen erfüllt, indem sie durch den Erlass von Verordnungen und Richtlinien, das heißt praktisch durch Gesetze, für die Mitgliedsstaaten und ihre Bürger verbindliches Gemeinschaftsrecht setzt. Diese Verordnungen und Richtlinien werden von der Europäischen Kommission und ihrer Bürokratie, gleichsam einer europäischen Regierung, in Brüssel vorbereitet und von dem aus Ministern der Mitgliedsstaaten zusammengesetzten Rat, dem eigentlichen Gesetzgeber der Gemeinschaft, beschlossen. Sie betreffen inzwischen große Teile des Wirtschaftslebens, das insofern nicht mehr von den einzelnen Staaten, sondern von der Gemeinschaft gestaltet wird. Wie die Entwicklung im Gebiet der Innenpolitik zeigt, geschieht das künftig in vermehrtem Maße auch in anderen Lebensbereichen. Die Mitgliedsstaaten müssen die beschlossenen Maßnahmen durchführen; sie haben die erlassenen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen; Verzögerungen können empfindliche Geldbußen zur Folge haben. Kontrolliert wird der Vollzug des Gemeinschaftsrechts von der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof, der bei Verfehlungen von Mitgliedern angerufen werden kann. Verstöße gegen die anerkannten Grundsätze der Europäischen Union, zum Beispiel gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, vonseiten eines Mitgliedsstaats können jetzt zu einer zeitweiligen Aussetzung seiner Rechte innerhalb der Union führen, ohne dass er damit seiner Pflichten ledig wird.Demokratisches DefizitNach allgemeinen, in Europa gültigen Maßstäben bedürfen derartige Reglementierungen einer demokratischen Legitimation. Innerhalb und außerhalb der Europäischen Union wird jedoch stark das »demokratische Defizit« auf europäischer Ebene beklagt. Zwar hat das Europäische Parlament im Vertrag von Amsterdam verstärkte Mitentscheidungsbefugnisse erhalten, auch kontrolliert es Haushalt und Kommission, doch haben der Rat der Minister und der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten ihre zentrale Rolle behalten. Die Europäische Union ist immer noch ein von den nationalen Regierungen, nicht vom Europäischen Parlament gelenktes Gemeinwesen. Wohl haben sich zur gemeinsamen Arbeit im Europäischen Parlament nationale Parteien zu übernationalen Bünden zusammengeschlossen, so die Sozialdemokraten Europas, die Christlichen Demokraten als Europäische Volkspartei, die Liberalen, Demokraten und Reformer, auch gibt es Zusammenschlüsse von Verbänden, zum Beispiel der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, auf europäischer Ebene, doch wird gerade von Verbandsseite in erster Linie der Kontakt nach Brüssel, zur Kommission, gesucht, um Informationen zu erhalten und Einfluss auszuüben. Auch die deutschen Länder sind dort mit Büros zur Wahrnehmung ihrer Interessen vertreten. So spielt sich vieles, was für Europa von Belang ist, in Absprachen mit der europäischen Bürokratie ab; es mangelt dem europäischen Entscheidungsprozess, der europäischen Politik überhaupt, an Öffentlichkeit und Transparenz. Auch das kühlt die Begeisterung für ein vereintes Europa unter seinen Bürgern ab. Hinzu kommt, dass mit fortschreitender Integration die Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Gemeinschaft und der Mitgliedsstaaten schwieriger wird. Der Streit um Fernsehrichtlinien oder um Reglementierungen des Bananenmarkts künden davon. Mit dem Subsidiaritätsprinzip, das heißt dem Grundsatz, die Gemeinschaft solle nur das übernehmen, was die Mitgliedsstaaten nicht mehr in ausreichendem Maße selbst erledigen können, ist zwar im Vertrag von Maastricht eine allgemeine Verteilungsregel aufgenommen worden; deren Anwendbarkeit auf konkrete Fälle bleibt indessen zweifelhaft.Der fortschreitende Prozess der europäischen Integration zeigt sich besonders an der in Maastricht beschlossenen Währungsunion mit ihren Konvergenzkriterien, um deren Erfüllung sich die Mitglieder bemühten und die zur Einführung einer einheitlichen Währung, des Euro, am 1. Januar 1999 führte. Das gilt auch für die Verlagerung der Geldpolitik von der einzelstaatlichen Ebene auf eine unabhängige Europäische Zentralbank nach dem Vorbild der deutschen Bundesbank. Und dies trifft ebenso zu für die Bemühungen in Amsterdam, den europäischen Teil der NATO, die Westeuropäische Union, stärker mit der Europäischen Union zu verzahnen und ihr so auch im militärischen Bereich ein Standbein zu geben. Dabei fällt auf, dass man mehr und mehr davon abkommt, die Integration der Mitgliedsstaaten in einheitlicher Weise zu vollziehen. Vielmehr ist es in einer Reihe von Fällen, wie dem der polizeilichen Zusammenarbeit oder bei der Einführung des Euro, erlaubt, dass einzelne Staaten in ihren Integrationsbemühungen voranschreiten. Andere werden erst später nachkommen, oder sie wählen bewusst die Möglichkeit des opting out — des Verzichts auf eine Integrationsmaßnahme —, wie es zur Zeit Großbritannien, Irland und Dänemark im Hinblick auf den Wegfall von Grenzkontrollen tun. Die Integration erfolgt abgestuft. Wohin wird sie führen?ZukunftsfragenDas integrierte Europa — so die Idee der europäischen Bewegung — soll Frieden, Freiheit und Wohlstand sichern. Von weltgeschichtlicher Bedeutung ist die Tatsache, dass die europäischen Integrationsbemühungen seit dem Zweiten Weltkrieg die Gefahr innereuropäischer Kriege zumindest im Großmaßstab beendet haben. Welche Politik das befriedete Europa künftig betreiben soll, ist hingegen weiterhin umstritten: Eine durchgreifende Stabilitätspolitik zur Sicherung der Währung? Industriepolitik zur Förderung der europäischen Unternehmen gegen die Konkurrenz in der Welt? Mehr Beschäftigungspolitik mit Programmen gegen die Arbeitslosigkeit? Eine »Festung Europa« oder mehr Freihandel? Wie weit soll oder muss Europa eine eigene Kulturpolitik betreiben? Und vor allem, wie weit soll es sich ausdehnen? Wo endet Europa?Nach dem Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik im Zuge der friedlichen Revolution dort (1989/90) betrachtete die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, unterstützt von der Opposition, die deutsche Wiedervereinigung als entscheidenden Beitrag zur Aufhebung der Spaltung Europas. Abgesichert wurde diese Entwicklung im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrags, eines Vertrags zwischen den Regierungen der beiden deutschen Staaten und den früheren Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA. 1995 entstand dann mit dem Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands das »Europa der Fünfzehn«. Die »Osterweiterung«, das heißt die Aufnahme von zentral- und osteuropäischen Staaten, die vor 1989 dem kommunistischen Herrschaftssystem angehörten, ist im November 1998 mit dem Beginn von Verhandlungen zwischen dem Ministerrat der EU und den Staaten Estland, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn in das Stadium der Realisierung getreten. Im selben Jahr und im selben Rahmen lud die EU auch Zypern zu Gesprächen über den Beitritt ein.Die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft ist jedoch nicht immer glatt verlaufen. Es hat auch Absagen an einen Beitritt gegeben: von Norwegen und der Schweiz.Da der wirtschaftliche Standard der meisten Staaten, die 1998 offiziell um ihre Aufnahme in die Europäische Union ersucht haben, weit unter dem westeuropäischen Niveau liegt und es sich vorwiegend um Staaten handelt, in denen die Landwirtschaft noch eine zentrale Rolle spielt, begegnet ihr Beitritt besonderen Schwierigkeiten, zumal die Agrarpolitik schon dem derzeitigen Europa kaum zu lösende Probleme stellt. Und: Wie groß kann ein Europäisches Parlament werden, wenn Millionen neuer Wähler hinzukommen? Das neue Europa wird nicht mehr nur rund 370 Millionen, sondern etwa 500 Millionen Einwohner haben. Wie wird dann das Stimmenverhältnis zwischen größeren und kleineren Staaten im Rat aussehen? Wie ist die Kommission zusammenzusetzen, in der bisher jeder Mitgliedsstaat mit mindestens einem Kommissar vertreten war? Sollte man nicht erst die Integration intensivieren, bevor zehn oder mehr neue Staaten dazukommen? Vertiefung vor Erweiterung? Es gibt Staaten, so Frankreich und Italien, die die Vertiefung für vordringlicher halten als die Erweiterung, und andere, so Großbritannien, die eher eine Erweiterung vorziehen würden, um einen engeren Zusammenschluss zu vermeiden.Wie weit reicht überhaupt Europa? Wie steht es mit Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion? Welche Position hat die Türkei in ihrer europäischen Randlage? Ist die Geographie ausschlaggebend oder sind es kulturelle, vielleicht gar wirtschaftliche Merkmale? Sollte man, um die Union nicht ausufern zu lassen, um sie herum einen Kreis assoziierter Staaten legen, wie ja auch die ehemaligen europäischen Kolonien als Assoziierte enge Verbindungen zur Gemeinschaft besitzen, ohne ihr anzugehören? Wie wird das Verhältnis eines Großraums Europa zu den anderen Großräumen in dieser Welt aussehen? Handelskriege mit den USA, Streitigkeiten mit der Welthandelsorganisation (WTO), die Schwäche Europas bei der Lösung innereuropäischer Konflikte wie desjenigen in Bosnien zeigen, dass Europas Platz in der Welt noch unbestimmt ist. Andererseits bewiesen die EU-Staaten gerade im Kosovokonflikt, dass sie zu einer gemeinsamen außenpolitischen Linie fähig sind. Nach der Ablehnung des Vertrags von Rambouillet durch Jugoslawien, der den Bürgern der mehrheitlich von Albanern bewohnten jugoslawischen Provinz Kosovo eine Autonomie garantieren sollte, stellte sich die EU hinter den von der NATO am 24. März 1999 begonnenen Krieg gegen Jugoslawien; gezielte Luftschläge, vor allem auf militärische Ziele, sollten die jugoslawische Seite zur Annahme des Vertrags zwingen und die von der jugoslawischen Regierung vorbereitete und im Zuge des Kriegs intensivierte Vertreibung aller Kosovo-Albaner verhindern oder rückgängig machen. Zugleich bemühten sich die EU-Staaten um eine politische Lösung des Konflikts.Davon einmal abgesehen: Wie wird sich das Verhältnis der Europäischen Union zu den anderen europäischen Organisationen gestalten? Die Union ist ja nicht der einzige europäische Zusammenschluss. Daneben gibt es nicht nur den Europarat, sondern auch eine Reihe anderer Organisationen mit viel mehr Mitgliedern, als sie die Union besitzt, zum Teil bis nach Nordamerika übergreifend, so die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder den Energieverbund, den 45 Staaten im Vertrag über die europäische Energiecharta 1994 schlossen.Wie Europa künftig aussehen wird, wissen wir nicht. Wir wissen noch nicht einmal, ob sich ein Europa der Nationalstaaten, wie wir es kennen, auf Dauer im Rahmen der übergreifenden Gemeinschaft erhalten wird. Immer kräftiger bilden sich innerhalb der Mitgliedsstaaten wirtschaftlich, politisch und zum Teil auch rechtlich unterschiedene Regionen heraus, die zum Teil die staatlichen Grenzen überschreiten. Sind das die ersten Anzeichen eines künftigen »Europas der Regionen«, in dem es eine europäische Zentrale und regionale Vielfalt geben wird, die keine Grenzen mehr kennt und in der der künftige Unionsbürger nach seiner Wahl leben wird?Prof. Dr. Hans BoldtGrundlegende Informationen finden Sie unter:Europa: Integration als Antwort auf die östliche Herausforderungeuropäische Einigungsbewegung: Die Idee des vereinten EuropasGasteyger, Curt: Europa von der Spaltung zur Einigung. Darstellung und Dokumentation. 1945-1997. Neuausgabe Bonn 1997.Kohl, Helmut: Ich wollte Deutschlands Einheit, dargestellt von Kai Diekmannund Ralf Georg Reuth. Taschenbuchausgabe Berlin 1998.
Universal-Lexikon. 2012.